Krankenhauszusatzversicherung für Kinder - Sicherheit durch Rooming-In
Das Wohl unserer Kinder steht für Eltern an erster Stelle. Gerade bei Krankenhausaufenthalten ist es wichtig, dass sich die kleinen Patienten wohl und sicher fühlen. Eine Krankenhauszusatzversicherung für Kinder bietet umfassende Leistungen, die über die Basisversorgung hinausgehen. Ein besonders wichtiger Aspekt dabei ist das sogenannte Rooming-In, das es Eltern ermöglicht, während des gesamten Krankenhausaufenthalts bei ihrem Kind zu bleiben.
Was ist Rooming-In?
Rooming-In bezeichnet die Möglichkeit, dass Eltern im Krankenhauszimmer ihres Kindes übernachten können. Dies sorgt nicht nur für ein Gefühl der Sicherheit und Geborgenheit bei den kleinen Patienten, sondern kann auch den Heilungsprozess positiv beeinflussen. Die Anwesenheit der Eltern hilft, Ängste und Stress abzubauen, was gerade in einer ungewohnten und oft beängstigenden Krankenhausumgebung von großer Bedeutung ist.
Vorteile einer Krankenhauszusatzversicherung mit Rooming-In
Psychische Unterstützung: Die Anwesenheit der Eltern kann das emotionale Wohlbefinden des Kindes stärken und zur schnelleren Genesung beitragen.
Bessere Betreuung: Eltern können rund um die Uhr für ihr Kind da sein, was eine kontinuierliche Betreuung und Unterstützung ermöglicht.
Finanzielle Entlastung: Die Kosten für die Unterbringung de
PKV-Vorurteile im Faktencheck - die fünf häufigsten Mythen über die private Krankenversicherung
(3371 x gelesen)PKV-Vorurteile im Faktencheck - die fünf häufigsten Mythen über die private Krankenversicherung
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt - veröffentlicht am 23.11.2021 von Manila Klafack. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
Gute Leistungen, dafür aber im Alter unerschwinglich teuer und für Familien sowieso überflüssig - die Vorurteile gegenüber der privaten Krankenversicherung (PKV) sind so alt wie das duale System selber. Aber stimmen diese weit verbreiteten Stereotype wirklich? Hier kommen die Fakten zu fünf hartnäckigen Mythen.
Vorurteil 1: Die Leistungen der gesetzlichen Kassen reichen doch aus
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind für alle Mitglieder zum größten Teil identisch und im Sozialgesetzbuch V geregelt. Danach müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Die GKV garantiert also die medizinische Grundversorgung, wobei Leistungen im Rahmen von Gesetzesänderungen gekürzt oder gestrichen werden können. Wer mehr möchte, muss eine private Zusatzversicherung abschließen.
Im Gegensatz dazu überlässt die private Krankenversicherung ihren Versicherten selbst die Entscheidung darüber, wie sie sich im Einzelfall behandeln
Solidaritätszuschlagersparnis-Rechner
(4950 x gelesen)Solidaritätszuschlagersparnis-Rechner
Beim Solidaritätszuschlag, umgangssprachlich "Soli" genannt, handelt es sich um einen Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftssteuer, der 1991 ursprünglich befristet für ein Jahr eingeführt wurde. Dies geschah, um neben den Kosten der deutschen Einheit, auch verschiedene Mehrbelastungen aus dem Konflikt am Golf zu bewältigen und um die Länder in Mittel-, Ost- und Südeuropa finanziell zu unterstützen.
5,5 Prozent
Nunmehr seit 1995 setzt man den Soli unbefristet ein, um die immensen Ausgaben für die deutsche Einheit zu bestreiten. 1998 wurde der Satz auf 5,5 % der Einkommen- und Körperschaftssteuer festgelegt. Sein Aufkommen steht nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG allein dem Bund zu. So bedurfte das Solidaritätszuschlaggesetz auch keiner Zustimmung durch den Bundesrat (Art. 105. 3 GG).
Für 90 Prozent fällt Soli weg
Für rund 90 Prozent aller Zahlenden fällt ab dem Jahr 2021 der Soli weg, so wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Die Freigrenze wurde von heute € 972 auf € 16.956 der Steuerzahlung angehoben. Dies führt dazu, dass bis zu einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von € 61.717 für Ledige künftig kein Soli mehr zu entrichten ist.
Milderungszone
Der neuen deutlich angehobenen Freigrenze schließt sich zusätzlich eine sog. Milderungszone an. Diese verhindert, dass sofort bei Überschre
Berufsunfähigkeitsversicherung – acht häufige Irrtümer
(6361 x gelesen)Berufsunfähigkeitsversicherung – acht häufige Irrtümer
In Deutschland gibt es 45 Millionen Erwerbstätige, aber lediglich 17 Millionen haben ihre Arbeitskraft durch eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgesichert. Somit besitzen fast zwei Drittel keinen Schutz vor diesem existenziellen Risiko. Bleibt die Frage: Warum ist das so? Häufig liegt es an Irrtümern, anbei eine Auflistung der acht häufigsten:
1) Staat/Krankenkasse leisten bei Berufsunfähigkeit
Weder Staat noch Krankenkasse leisten ausreichend bei Berufsunfähigkeit. Die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht im Regelfall nicht aus, um den Lebensstandard zu sichern. Es erhält derjenige die volle Leistung (rund 40 Prozent des Nettoeinkommens!), der drei Stunden täglich arbeiten kann – egal in welchem Beruf. Diese Verweisungsklausel ist jedoch nachteilig, da nicht geprüft wird, ob der jeweilige Arbeitnehmer auch tatsächlich in diesen Berufen unterkommt.
Das Krankengeld der Krankenkassen fließt lediglich für 72 Wochen.
2) Bei Tätigkeit im Büro kann nichts passieren
Immer noch weit verbreitet ist die Annahme, dass kaufmännisch Tätige keinerlei Risiken ausgesetzt sind. Untersuchungen des Analysehauses Morgen & Morgen widerlegen jedoch diese Behauptung und ermitteln psychische Erkrankungen oder Nervenkrankheiten als die häufigsten Auslöser von Berufsunfähigkeit. Depressionen und