Staatliche Erwerbsminderungsrente wird deutlich überschätzt

Im Zuge einer Rentenreform zum 01. Januar 2001 trat eine deutliche Verschlechterung der staatlichen Versorgung für erwerbs- und berufsunfähiger Bürger in Kraft. Der Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente wurde durch eine Rente aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit (EMR)  ersetzt für Personen, die nach dem 01. Januar 1961 geboren wurden.

1,8 Millionen Leistungsempfänger

Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bezogen im vergangenen Jahr mehr als 1,8 Millionen Bürger entsprechende Leistungen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung springt ein, sofern der zuletzt ausgeübten Tätigkeit zu weniger als 50 Prozent nachgegangen werden kann. Im Gegensatz dazu zahlt die EMR ausschließlich, wenn nur noch eine gewisse Anzahl zu leistender Arbeitsstunden möglich ist - egal in welchem Beruf. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob überhaupt ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Geringe Leistung

Die staatliche Rente bei voller Erwerbsminderung, die derjenige erhält, der weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, beträgt rund 28 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Nach Auskunft der DRV liegt die Rente in den neuen Bundesländern bei € 863 sowie in den alten bei € 827. Die EMR ist beim jeweils zuständigen Rentenversicherungsträger zu beantragen.

Ist der Erwerbstätige in der Lag

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