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Gewerbeversicherungen – grobe Fahrlässigkeit kann den Versicherungsschutz beeinträchtigen

Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 24.10.2023 von Lorenz Klein. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag verwenden zu dürfen.

Neben technischen Pannen gehört menschliches Fehlverhalten zu den häufigsten Unfall- und somit Schadenursachen. Das kann man nie ganz ausschließen, aber versichern. Pfefferminzia sprach darüber mit Henning Hackbarth, Leiter Komposit Gewerbekunden bei der Gothaer.

Pfefferminzia: Wie geht die Gothaer vor, wenn sich im Rahmen der Gewerbeversicherung ein Schadenfall ereignet, der sich auf menschliches Fehlverhalten zurückführen lässt?

Henning Hackbarth: Im Schadenfall zu einer gewerblichen Versicherung lautet zunächst die Frage: Ist der Schaden nur leichtfertig beziehungsweise fahrlässig verursacht worden oder schon grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich? Dazu prüfen wir den Schadenhergang und die Schadenursache basierend auf der Schadenmeldung. Dabei stellen wir auch den Verschuldensgrad fest. Hier gilt insbesondere in der gewerblichen Sachversicherung grundsätzlich: Ein grob fahrlässiges Verhalten kann eine Einschränkung des Versicherungsschutzes zur Folge haben.
Grob fahrlässig handeln Verantwortliche, wenn sie den gesunden M

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Kastanie fällt auf Auto – wann leistet die Haftpflicht der Kommune

Wird durch einen herabfallenden Ast oder eine Baumfrucht ein Auto beschädigt, verklagen Bürger gerne einmal ihre Stadt. Ob allerdings die Haftpflichtversicherung der Kommune leistet, hängt vom Einzelfall ab. Wie das Beispiel der Hansestadt Salzwedel aus Sachsen-Anhalt zeigt, erhalten dort Geschädigte nur in jedem dritten Fall Schadenersatz.

Kommunaler Schadensausgleich gewährt Haftpflichtschutz

Alle Kommunen unterliegen der Pflicht, Beiträge zum Kommunalen Schadensausgleich (KSA) zu bezahlen - im Gegenzug gewährt dieser Haftpflichtschutz. Einem Bericht der Tageszeitung Volksstimme zufolge fordern Einwohner aus Salzwedel von der Hansestadt Schadenersatz, wenn beispielsweise eine herunterfallende Kastanie das Auto beschädigt. So registrierten im Jahr 2015 die Behörden 15 Fälle dieser Art.

Schadenersatz nur bei Fahrlässigkeit

Die KSA prüft die Schadensfälle und reguliert bei Zustimmung. „Für das Eingangs erwähnte Szenario der herunterfallenden Kastanie zahlt die Ausgleichsstelle übrigens nicht“, so die Volksstimme. Dem Bericht zufolge gilt gleiches etwa auch für den Schaden an einem Pkw verursacht durch einen verrutschten Gullydeckel oder durch eine Eislawine vom Dach eines städtischen Gebäudes. Denn eine Leistung setzt voraus, dass der Stadt fahrlässiges Verhalten nachgewiesen

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