Grundrente - gewaltige Verwaltungskosten
(1475 x gelesen)Grundrente - gewaltige Verwaltungskosten
Die Grundrente ist ein individuell, von der persönlichen Rentenhöhe abhängiger Zusatzbetrag, die durch Freibeträge bei der Grundsicherung und beim Wohngeld ergänzt wird. Anspruch haben alle berechtigten Rentner (auch diejenigen, die bereits eine Rente beziehen). Im Juli 2020 beschloss der Bundestag zum 01.01.2021 die Grundrente als Aufstockung der gesetzlichen Renten für Versicherte ab 33 Berufsjahren - durch Beitragszahlungen, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit - die im Jahresdurchschnitt 30 bis 80 % des Durchschnittslohns verdienten. Anja Piel, Bundesvorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) zog kürzlich bei der Bundesvertreterversammlung eine erste Bilanz. Mit Einführung der Grundrente ist ein gewaltiges Kostenproblem entstanden und vor allem die Bedürftigkeitsprüfung entpuppt sich als aufwendig.
Lediglich € 86 durchschnittliche Leistung
Wie die Bundesvorstandsvorsitzende berichtet, erhielten zum Jahresende 2022 rund 1,1 Millionen Rentenempfänger einen Grundrentenzuschlag. Die durchschnittliche Höhe lag dabei allerdings lediglich bei € 86 im Monat. 950.000 Anspruchsberechtigte erhielten eine Altersrente und konnten ihre Rentenbezüge mit der Zusatzleistung durchschnittlich um 7,5 Prozentpunkte erhöhen. Rund 93.000 bekamen den Zuschlag zur Hinterbliebenenrente sowie weitere 58.000 mit ei
Infos zur Grundrente und anziehenden Immobilienpreisen in den Speckgürteln
Die Grundrente kommt: kein „bedingungsloses Grundeinkommen im Alter“
Nach langem Gezerre um Finanzierung und Zugangsvoraussetzungen soll die Grundrente zum 1. Januar 2021 starten. Mit ersten Zahlungen ist allerdings erst im Juli zu rechnen, da die technische Umsetzung noch Zeit braucht.
Der Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund, Stephan Fasshauer, dämpfte unlängst so manche überzogene Hoffnung, die zu kursieren scheint: „Es handelt sich um einen Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung, der zu allen Renten, also zu Versicherten- ebenso wie zu Hinterbliebenenrenten, gezahlt wird.“ Mit einer neuen Rentenart, gar einem „bedingungslosen Grundeinkommen im Alter“ habe das nichts zu tun. Die meisten Rentner werden den Zuschlag laut Fasshauer nicht erhalten. Im Schnitt soll die Erhöhung rund € 75 betragen.
Es herrscht allgemein Konsens darüber, dass Geringverdiener, die über Jahrzehnte Rentenbeiträge geleistet haben, einen Zuschlag verdienen. An der prekären Situation vieler Ruheständler und der steigenden Altersarmutskurve dürften die durchschnittlich € 75 pro Grundrenten-Empfänger indes wenig ändern. Die gesetzliche Rente wird auch zukünftig bei vielen Menschen kaum zum Leben reichen und einer privaten Ergänzung durch geeignete Vorsorgeprodukte bedürfen.
Imm