Erben trotz fehlender Erwähnung im Testament
(1255 x gelesen)Erben trotz fehlender Erwähnung im Testament
Bei Geld hört die Freundschaft auf. Dieses Sprichwort bewahrheitet sich leider häufig, wenn es um das Thema Erbschaft geht. Dabei geraten die Hinterbliebenen auch ernsthaft aneinander. Deshalb empfiehlt es sich zeitig ein Testament aufzusetzen. Nicht selten werden allerdings dabei Erbberechtigte übergangen. Wer aber hat dennoch Anspruch auf einen Teil des Vermögens, das der Verstorbene hinterlässt, wie hoch ist der Pflichtteil und wer hat sein Erbrecht eingebüßt?
Erbrechtsgarantie
Hierzulande gilt die sog. Erbrechtsgarantie, die im deutschen Erbrecht verankert und im Grundgesetz Art. 14 GG niedergeschrieben ist. Damit ist gewährleistet, dass Vermögen privat über den Tod hinaus übertragen werden kann und nicht dem Staat zufällt. Somit muss sich niemand sorgen bei der Verteilung der Erbmasse ausgeschlossen zu sein, nur weil er im Testament nicht berücksichtigt wurde.
Anspruch auf Pflichtteil
Beim Erbe greift der sog. Pflichtteil, auf den haben Kinder auch Anspruch, wenn sie nicht ehelich sind oder gar adoptiert wurden. Existieren keine Kinder, so kann der besagte Anteil den Eltern des Verstobenen zugesprochen werden. Ehepartner haben laut § 2303 BGB (Bürgerlichem Gesetzbuch) ein Anrecht auf den Pflichtteil, solange die Ehe bis zum Tod des Partners andauerte.
Höhe des Pflichtteils
Der Pflicht