Mangelndes Finanzwissen und gutes Zeugnis für Dienstunfähigkeitsversicherungen

Finanzwissen der Deutschen hat Luft nach oben

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ließ rund 1.000 Erwachsenen in Deutschland jeweils zehn Fragen stellen – darunter zu Zinsen, Inflation, Digitalisierung, Risiken von Finanzprodukten und zur Selbsteinschätzung in Finanzfragen. Auch einfache Rechenaufgaben waren dabei. Die Studie ist Teil einer internationalen Erhebung, die von der OECD koordiniert wird.

Das Ergebnis zeigt, dass hierzulande insbesondere Menschen mit geringem Bildungsgrad sowie Frauen und Senioren deutliche Finanzwissenslücken zeigen. Insgesamt konnte nur rund jeder fünfte Teilnehmer alle Fragen richtig beantworten. Die größte Herausforderung stellte die Zinsrechnung dar. So konnten 42 Prozent der Frauen mindestens eine der beiden Aufgaben zu Zins und Zinseszins nicht lösen, bei den Männern waren es 24 Prozent. Auch in puncto Geldanlage zeigten Frauen größere Wissenslücken.

Die Bundesregierung weiß um dieses sozial brisante Defizit und möchte die Finanzbildung vorantreiben. Wegen der Länderhoheit in Bildungsbelangen hat sie indes auf den mächtigsten Hebel, die schulischen Lehrpläne, keinen Zugriff.

Gutes Zeugnis für Dienstunfähigkeitsversicherungen

Im Gegensatz zu Angestellten gelten Beamte für den Fall einer Berufsunfähigkeit a

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Dienstunfähige Beamte - welche Leistungen erhalten sie vom Staat?

Ein Beamter hat bei Dienstunfähigkeit erst nach einer Wartezeit von fünf Dienstjahren Anspruch auf ein Ruhegehalt vom Staat. D.h. Beamte auf Widerruf und auf Probe erhalten keine Leistungen ihres Dienstherrn, sondern werden entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dort haben sie allenfalls das Anrecht auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente, da hier ebenfalls Wartezeiten bestehen. Lesen Sie hierzu den Absatz "Der Staat sorgt schon für mich" in folgendem Blogartikel.

Ausnahme Dienstunfall oder Dienstbeschädigung

Lediglich nach einem Dienstunfall oder einer -beschädigung, erhalten Beamte auf Probe eine staatliche Versorgung. Die Voraussetzung dafür ist, dass diese dem Beamten ohne grobes Eigenverschulden im Dienstbereich widerfährt und zur Dienstunfähigkeit führt. Die Leistungen werden analog eines Beamten auf Lebenszeit ermittelt. Bei Beamten auf Widerruf wird ein Unterhaltsbeitrag berechnet.

Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Ein Beamter auf Lebenszeit erhält ein sog. Ruhegehalt, falls er aufgrund einer Dienstunfähigkeit verrentet wird. Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und der Ruhegehaltssatz bestimmen dessen Höhe. Die Vergütung setzt sich aus dem Grundgehalt, der Familienzulage sowie aus den Amts- oder Strukturzulagen zusammen. Als Basis dient die a

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Wann ein Beamter dienstunfähig versus berufsunfähig ist

Dienstunfähig und berufsunfähig sind zwei Begriffe, die ähnlich klingen, aber nicht gleich definiert sind und bei der Absicherung der Arbeitskraft von Beamten eine große Rolle spielen. Pfefferminzia erklärt die Unterschiede.

Dienstunfähig nicht gleich berufsunfähig

Dienstunfähig ist nicht gleich berufsunfähig. Eine Berufsunfähigkeit beruht meist auf dem Attest eines Arztes, der feststellt, dass der versicherte Kunde wegen Krankheit oder Unfallfolgen nur mehr in der Lage ist, seinen Beruf dauerhaft zu weniger als 50 Prozent auszuüben. Mitunter holt ein Versicherer auch weitere ärztliche Gutachten ein, bevor er eine Berufsunfähigkeit anerkennt.

Über die Dienstunfähigkeit entscheidet der jeweilige Dienstherr

Falls ein Beamter aufgrund seines mentalen oder körperlichen Zustandes seine dienstlichen Aufgaben nicht mehr dauerhaft erfüllen kann, liegt Dienstunfähigkeit vor. Laut Versorgungsbericht der Bundesregierung enden dadurch 16 Prozent der Karrieren von Beamten. Eine dauerhafte DU kann bereits vorliegen, falls der Beamte aufgrund einer Krankheit innerhalb eines halben Jahres drei Monate krankgeschrieben war und gleichzeitig innerhalb eines halben Jahres keine Aussicht auf Besserung besteht.  

Konkrete Verweisung droht ohne DU-Klausel

Der Dienstherr kann in so einem Fall allerdings prüfen,

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Ratgeber Versicherungen von Stefan Vetter

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