Haftungslücke im öffentlichen Dienst
(1025 x gelesen)Haftungslücke im öffentlichen Dienst
Hierzulande gelten Staatsdiener allgemein als sicherheitsliebend. Deshalb ist es umso verwunderlicher, dass viele von ihnen den finanziellen Ruin riskieren. Denn ein Großteil muss bei grober Fahrlässigkeit mit Regressforderungen ihres Arbeitgebers bzw. Dienstherrn rechnen, da sie auf eine Diensthaftpflichtversicherung verzichten, die im Ernstfall einspringt. Bei Personenschäden kann für Heilkosten, Arbeitsausfall und Schmerzensgeld schnell ein sechsstelliger Betrag fällig werden.
Nur jeder vierte besitzt eine Diensthaftpflichtversicherung
Nur einer von vier Beamten oder Angestellten im Öffentlichen Dienst hat eine sogenannte Diensthaftpflichtversicherung abgeschlossen, die während der Arbeitszeit Schutz bietet. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Betreiber des Vergleichsportals Check24. Lediglich 25 Prozent der Befragten aus dieser Zielgruppe gaben an, dass sie entsprechend vorgesorgt haben, weitere 7 Prozent wollen das in absehbarer Zeit nachholen; jedoch gaben 61 Prozent an, keine Diensthaftpflichtversicherung zu besitzen und auch keinen Abschluss zu planen.
Definition Diensthaftpflichtversicherung
Hierbei handelt es sich um eine spezielle Haftpflichtversicherung für alle staatlich Bediensteten. Sie schützt vor hohen Schadensersatzansprüchen, die aus verursachten Schäden währe