Posititve Änderung bei vermögenswirksamen Leistungen

Zu Beginn dieses Jahres wurde der Bezugskreis für die staatliche Arbeitnehmerzulage erweitert. Bisher waren knapp 8 Millionen Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte und Soldaten anspruchsberechtigt, doch durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) erhöhte sich der Personenkreis lt. Bundesfinanzministerium um 17,3 Millionen Anspruchsberechtigter. Allerdings machte in der Vergangenheit nur ein geringer Prozentsatz von seinem Recht auf die staatlichen Zulagen Gebrauch, indem die Arbeitnehmersparzulage beantragt und eine Steuererklärung eingereicht wurde.

Einkommensgrenzen verdoppelt

Die Arbeitnehmersparzulage wurde als staatliche Fördermaßnahme zur Vermögensbildung von Arbeitnehmern mit einem geringen Einkommen geschaffen. Durch das ZuFinG sind die Einkommensgrenzen, die über den Bezug entscheiden, auf Normalverdiener ausgedehnt worden. Nun können Ledige die Leistungen bis zu einem zu versteuernden Einkommen von € 40.000, sowie zusammenveranlagte Ehegatten oder Lebenspartner bis zu € 80.000 beantragen.

Bruttoeinkommen ist nicht gleich zu versteuerndes Einkommen

Maßgeblich ist nicht das Brutto-, sondern das zu versteuernde Einkommen (zvE), d. h. der Bruttojahreslohn vermindert sich um die steuerlich absetzbaren Werbungskosten. Deshalb kann das Bruttoeinkommen deutlich über den o.g. Beträgen liegen;

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Viele Deutsche verschenken vermögenswirksame Leistungen

Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 28.07.2023 von Lorenz Klein. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

Mit vermögenswirksamen Leistungen können Beschäftigte bequem ihr finanzielles Polster aufbessern – zumindest in der Theorie. Denn tatsächlich verzichtet die Mehrheit (57 Prozent) darauf, jeden Monat € 40 zusätzlich zum Gehalt einzustreichen. Das ergab eine aktuelle Umfrage im Auftrag der Postbank. Dabei werden die Leistungen im nächsten Jahr für viele noch attraktiver.

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sollen Beschäftigte dazu animieren, sich ein zusätzliches finanzielles Polster aufzubauen. Trotzdem nimmt die Mehrheit der Beschäftigten (57 Prozent) keine entsprechenden Leistungen in Anspruch. Lediglich 40 Prozent haben einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen. Vor allem jene Menschen, die den Zuschuss besonders gut gebrauchen könnten, gehen oft leer aus: Nur jeder vierte Befragte mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von unter € 2.500 (27 Prozent) bildet Rücklagen über VL. Das ergab eine aktuelle Yougov-Umfrage im Auftrag der Postbank.

Grundlage ist das Vermögensbildungsgesetz

Vermögenswirksame Leistungen funktionieren so, dass der Arb

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