Schwächen virtuelle Hauptversammlungen die Aktionärsrechte und E-Autos treiben Reparaturkosten
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Schwächen virtuelle Hauptversammlungen die Aktionärsrechte?
Während der Corona-Pandemie wurden sie als Notlösung etabliert, doch virtuelle Hauptversammlungen bleiben auch weiterhin bei der Mehrheit der 160 Aktiengesellschaften der DAX-Familie das Format der Wahl. Daran wird immer wieder Kritik von Aktionärsschützern laut.
Jüngst stimmte der Fondsverband BVI ein: „Ein echter Dialog zwischen Aktionären, Vorstand und Aufsichtsrat konnte auch bei den Online-Hauptversammlungen 2023, deren technische Durchführung häufig zu wünschen übrigließ, nicht stattfinden. Das hat die Hauptversammlung als oberstes Kontrollorgan und Sprachrohr der Aktionäre weiter entwertet“, bemängelt BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter.
Hinzu komme, dass viele Hauptversammlungen parallel abgehalten würden. So fanden beispielsweise am 17. Mai 2023 gleichzeitig 21 Hauptversammlungen von HDAX-Unternehmen statt, was schon von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz kritisiert wurde, in deren Namen Anlegeranwalt Klaus Nieding in der ARD konstatierte: „Das kann kein Zufall sein.“ Weiterhin bemängelt der BVI die vom Gesetzgeber geplante Einführung von Mehrstimmrechtsaktien, die eine Abkehr vom Prinzip „Eine Aktie, eine Stimme“ bedeuten würde.
E-Autos treiben Reparaturkosten
Gegenüber vergleichbaren Verbrennern kostet die Reparatur eines Elektroautos nach einem Unfall rund ein Drittel mehr, wie die deutschen Kfz-Versicherer errechnet haben. Zu Buche schlagen etwa hohe Kosten für Schäden an den Antriebsbatterien. Für deren Reparatur haben sich noch kaum Standards etabliert, was die Kfz-Werkstätten vor Herausforderungen stellt, schon bei der Fehlerdiagnose. Auch die Brandgefahr führt zu Sonderkosten: Oftmals werden beschädigte E-Autos lange Zeit unter Quarantäne gestellt oder gar vorsichtshalber in Löschmittel getaucht, mit der Folge eines Totalschadens. Zudem nehmen einige Werkstätten für Arbeiten an E-Autos Zuschläge bei den Stundensätzen.
Auf der anderen Seite werden mit Stromern im Durchschnitt weniger Eigen- und Fremdschäden verursacht als mit Benzin- und Dieselfahrzeugen. Unterm Strich finden sich viele E-Autos daher in günstigeren Versicherungs-Typklassen als ihre Verbrenner-Pendants wieder, bei der Haftpflicht wie der Vollkasko. Die Autohalter merken mithin wenig vom Reparaturkostenunterschied.